Am 25.05.2022 wurde die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 25.11.2022 verlängert. Für die Substitutionsbehandlung bedeutet dies, dass substituierende Ärzt:innen weiterhin mehr Patient:innen behandeln können. Auch die Take Home Überlassung kann weiterhin sieben und in bestimmten Fällen bis zu 30 Tage verschrieben werden. Bei Patient:innen bei denen die Einnahme des Substitutes unter medizinische Aufsicht erfolgt, kann nach Ermessen des Arztes die Einnahme des Substitutes beispielsweise unter Aufsicht einer Apotheker:in erfolgen.

„Für den Sucht- und Drogenbeauftragten ist es wichtig, die Substitutionsbehandlung zu stärken und alles dafür zu tun, dass sie auch in Krisenzeiten angeboten werden kann. Von dieser flexiblen Lösung profitieren Menschen, deren Behandlung und Unterstützung nicht unterbrochen werden darf.“

Zur vollständigen Pressemeldung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen gelangen Sie hier.