• HLS warnt vor struktureller Kürzung der Hamburger Suchthilfe Doppelhaushalt 2027/28: Finanzierung auf Niveau von 2026 bedeutet angesichts steigender Kosten massive Einschnitte und Kürzungen

    Hamburg, September 2026 –Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS)
    warnt eindringlich vor einer strukturellen Kürzung der Hamburger Suchthilfe im geplanten
    Doppelhaushalt 2027/28 des Hamburger Senats.
    Die Zuwendungsanträge für die Hamburger Suchthilfe wurden fristgerecht zum 30.
    Juni 2026 bei der Hamburger Sozialbehörde eingereicht
    . Die Sozialbehörde hat den
    Trägern inzwischen im Fachrat mündlich mitgeteilt, dass die bereits eingereichten
    Zuwendungsanträge geändert und auf den Finanzierungsumfang des Jahres 2026
    begrenzt
    werden sollen. Die drastische Folge für die Träger der Hamburger Suchthilfe:
    Tarifsteigerungen sowie weitere Personal- und Sachkostensteigerungen werden nicht in dem
    erforderlichen Umfang berücksichtigt.

    „Die Zuwendungsanträge wurden zum 30. Juni 2026 fristgerecht und auf der Grundlage
    des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs eingereicht. Jetzt teilt uns die Sozialbehörde
    mit, dass die Anträge nachträglich geändert und auf dem Niveau von 2026 gedeckelt
    werden sollen. Das ist angesichts der Kostenentwicklung eine reale Kürzung der
    Suchthilfe – und zwar mit Ansage“, erklärt Bianca Kunze, Vorsitzende der
    Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen.

    Eingefrorene Zuwendungen bedeuten massive Kürzungen

    Eine Finanzierung auf dem Niveau des Jahres 2026 kann die tatsächlichen Kosten der Träger
    in den Jahren 2027 und 2028 nicht abbilden. Tarifliche Gehaltssteigerungen, steigende
    Personalkosten sowie höhere Miet-, Energie- und Sachkosten führen dazu, dass den
    Einrichtungen bei gleichbleibenden Zuwendungen real immer weniger Mittel zur Verfügung
    stehen.
    Die Qualität der Hamburger Suchthilfe hängt unmittelbar von der Verfügbarkeit
    qualifizierter Fachkräfte ab
    . Sie sichern die Verlässlichkeit der Beratung, Prävention und
    Unterstützung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und ihren Angehörigen. Damit
    diese Angebote auch künftig in der notwendigen Qualität zur Verfügung stehen, müssen die
    entsprechenden Personalkosten angemessen finanziert werden.

    „Tarifsteigerungen sind keine freiwilligen Mehrausgaben, sondern eine gesetzlich wie
    tarifvertraglich begründete Größe. Wenn diese Kosten nicht refinanziert werden,
    müssen die Träger die entstehende Deckungslücke an anderer Stelle auffangen. Das
    geht zu Lasten der Angebote und der Menschen, die auf Suchthilfe angewiesen sind“, so
    Kunze.

    Auch bei den Sachkosten können die Einrichtungen der Hamburger Suchthilfe die
    Preissteigerungen nicht aus eigener Kraft auffangen. Steigende Kosten für Mieten, Energie,
    Versicherungen, IT, Fahrzeuge und weitere Betriebsausgaben führen bereits heute zu
    erheblichen Belastungen in den Haushalten der Träger und Einrichtungen.

    Weiterer massiver Personal- und Leistungsabbau

    Die HLS warnt den Hamburger Senat eindrücklich davor, die Finanzierung der Hamburger
    Suchthilfe lediglich nominal fortzuschreiben. Denn was auf dem Papier wie eine unveränderte
    Förderung aussieht, bedeutet angesichts steigender Kosten einen weiteren Abbau der derzeit
    noch bestehenden Angebote der Suchthilfe. Erste Träger müssen bereits jetzt aufgrund des
    Spardrucks konkret Angebote abwickeln. Die Einrichtung Malteser Nordlicht, die seit 30
    Jahren Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen versorgt, muss aufgrund der komplett
    gestrichenen Zuwendungsmittel bereits zum 31. Oktober 2026 schließen.

    „Die Hamburger Politiker:innen müssen ehrlich benennen, was hier passiert: Wenn die
    Kosten steigen und die Zuwendung gleich bleibt, ist das eine drastische Kürzung. Und
    diese Kürzung wird für Hamburg unmittelbar sichtbare Folgen haben. Sie wird direkt
    die Hamburgerinnen und Hamburger treffen – durch noch weniger Personal, noch
    weniger Beratung, noch weniger Angebote und noch längere Wartezeiten“, betont
    Kunze.

    Gerade in einer Großstadt wie Hamburg braucht es eine verlässliche und bedarfsgerechte
    Suchthilfe sowie Versorgung von Menschen mit Essstörungen. Abhängigkeitserkrankungen
    und psychosomatische Erkrankungen verschwinden nicht, wenn Hilfeangebote finanziell
    unter Druck geraten. Im Gegenteil: Nicht oder zu spät behandelte
    Abhängigkeitserkrankungen sowie Essstörungen verursachen nur noch höhere
    gesundheitliche, soziale und auch volkswirtschaftliche Folgekosten.

    „Wer bei der Suchthilfe spart, spart kein Geld. Wenn Menschen nicht rechtzeitig
    Unterstützung bekommen, verschieben sich die Probleme in andere Hilfesysteme – in
    Krankenhäuser, Wohnungslosenhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe oder Justiz.
    Suchthilfe ist deshalb auch immer eine Investition, die hohe Folgekosten verhindert“,
    sagt Kunze.

    HLS fordert: Zuwendungsanträge nicht nachträglich kürzen

    Die HLS fordert den Hamburger Senat und die Hamburgische Bürgerschaft auf, die zum 30.
    Juni 2026 eingereichten Zuwendungsanträge nicht nachträglich auf das
    Finanzierungsniveau von 2026 zurückzuführen,
    sondern die tatsächliche
    Kostenentwicklung der Jahre 2027 und 2028 angemessen zu berücksichtigen.
    Dazu gehören insbesondere:

    • die vollständige Berücksichtigung von Tarifsteigerungen,
    • die Finanzierung notwendiger Personal- und Personalkostensteigerungen,
    • die Anpassung der Sachkosten an die tatsächliche Preisentwicklung,
    • die Berücksichtigung gestiegener Miet-, Energie- und Betriebskosten,
    • der Erhalt der bestehenden Angebote und ihrer fachlichen Qualität sowie
    • eine verlässliche Dynamisierung der Zuwendungen, damit die Suchthilfe nicht jedes
      Jahr erneut vor einer realen Kürzung steht.

    „Wir fordern, dass die zum 30. Juni 2026 eingereichten Anträge auf Grundlage des
    tatsächlichen Bedarfs und der realen Kostenentwicklung bewertet werden. Die
    Hamburger Suchthilfe darf nicht nachträglich zum Sparbeitrag des Doppelhaushalts
    gemacht werden“, so Kunze.

    Die HLS appelliert an den Hamburger Senat und die Hamburger Bürgerschaft, im weiteren
    Haushaltsverfahren die notwendigen Korrekturen vorzunehmen und eine zumindest
    auskömmliche Finanzierung der Hamburger Suchthilfe und bedarfsgerechte Versorgung der
    Hamburgerinnen und Hamburger sicherzustellen.

    „Wer die Hamburger Suchthilfe auf dem Stand von 2026 einfriert, obwohl die Kosten
    weiter steigen, kürzt sie massiv. Diese Kürzung muss verhindert werden.“

    Pressekontakt für Rückfragen:


    Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS)
    Vorstandsvorsitzende Bianca Kunze, 0176 13068841 oder bianca.kunze@jhj.de


    Palette gGmbH für akzeptierende soziale Hilfen
    Geschäftsführerin Mandy Dombeck-Herrmann, Tel: 040 / 389 26 91, 0151 / 678 50 995 oder
    Mandy.Dombeck-Herrmann@palette-hamburg.de


    Waage e.V. | Das Fachzentrum für Essstörungen in Hamburg
    Geschäftsführerin Katharina Siehr, Tel 040/4914941 oder info@waage-hh.de

  • Suchtberatung in Deutschland: Eckpunktepapier der DHS fordert dringende Finanzierungslösungen

    Suchtberatung in Deutschland: Eckpunktepapier der DHS fordert dringende Finanzierungslösungen

    Jährlich suchen mehr als eine halbe Million Suchtkranke und ihre Angehörigen Hilfe in rund 1.400 Suchtberatungsstellen. Diese Einrichtungen sind unverzichtbare Anlaufstellen, doch trotz ihrer zentralen Bedeutung leiden die Suchtberatungsstellen seit Jahrzehnten unter einer chronischen Unterfinanzierung, die sich angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen noch verschärft.

    Dieses Problem greift die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) mit ihrem Eckpunktepapier auf. Sie will damit eine breite Diskussion über gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Suchtberatung anstoßen. Als Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen unterstützen wir das Eckpunktepapier.