Mit ihrem Rundschreiben vom 17. August hat die DRV Bund bekanntgegeben, dass sie die Vergütung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Rahmen der Corona-Pandemie zeitlich begrenzt leicht erhöht.

Demnach erhalten Vertragseinrichtungen in der Suchtreha ab 1.8. 2020 bis 31.12.2020 coronabedingte Zuschläge wie folgt:

  • € 8.00 tgl. für stationäre Suchtreha
  • € 6.00  tgl. für ganztägig-ambulante Leistungen
  • € 0,25 Zuschlag auf den Vergütungssatz pro Person und pro Termin in der ARS und Reha-Nachsorge

Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob die Zuschläge auch für den Zeitraum vor dem 1.8.2020 vergütet werden.

Um die vielerorts entstandenen großen Finanzierungslücken zu schließen, erscheinen diese Errhöhungen zwar ein bißchen als Tropfen auf den heißen Stein, als HLS freuen wir uns trotzdem, dass sich hier etwas bewegt!