Anlässlich des heutigen Aktionstages Glücksspielsucht weist die HLS darauf hin, dass derzeit ein neuer Glücksspielstaatsvertrag kurz vor der Ratifizierung steht, der aus suchtpolitischer Sicht deutliche Risiken birgt! Im Januar 2020 einigten sich die Bundesländer auf den Entwurf eines neuen Staatsvertrages, der künftig u.a. Online-Glücksspiel unter gewissen Auflagen bundesweit legalisieren soll.

Die HLS zeigt sich dabei besorgt über insbesondere einen Punkt: legales Online-Glücksspiel soll laut Vertrag ab 2021 für eine begrenzte Zahl von Anbietern unter bestimmten Auflagen möglich sein, die Behörde zur Kontrolle des Angebotes jedoch erst frühestens 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Die Landesstelle appelliert an die Abgeordneten aller Landesparlamente, dem in dieser Form nicht zuzustimmen, sondern zügig Nachbesserungen einzufordern!

Mindestens eine halbe Million Menschen sind in der Bundesrepublik nach Schätzungen der Bundesdrogenbeauftragten spielsüchtig. Seit Jahren ist dabei der Bereich des Online-Glücksspiels ein illegal wachsender Markt: allein in Schleswig-Holstein ist Online-Glücksspiel derzeit erlaubt, doch Anbieter werben bundesweit, locken Menschen damit vielfach auf zwielichtige Unterseiten im Internet, Kontrolle ist nur schwer möglich.

Dazu Marita Junker, Mitglied im Vorstand der HLS: „Als Landesstelle begrüßen wir es, dass mit dem Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages versucht wird, Schleswig-Holstein wieder mit ins Boot zu holen und bundesweit einheitlich klare strenge Regeln für Online-Glücksspiel zu definieren. Allerdings gibt es suchtpolitischer Sicht eklatante Lücken und Kritikpunkte am Vertragsentwurf, die der Fachbeirat Glücksspielsucht gut herausgearbeitet hat. So sind z.B. beim Thema Werbung, Einsatzlimits und Spielersperren aus unserer Sicht Verschärfungen im Entwurf dringend nötig.

Die eklatanteste Lücke aber besteht darin, dass die ebenfalls im Vertragsentwurf verankerte Kontrollbehörde erst noch aufgebaut werden muss und ihre Arbeit erst wird aufnehmen können, wenn die neuen Regelungen vermutlich bereits mindestens zwei Jahre in Kraft sind.

Auch finden wir es problematisch, wenn einige Bundesländer derzeit darüber nachdenken, Online-Glücksspiel bis zum Inkrafttreten des Vertrages nicht strafrechtlich zu verfolgen. Dadurch entsteht ein rechtlicher Graubereich, der dazu einlädt, sich über diesen Weg auf dem Markt zu etablieren und Fakten zu schaffen.

Wir appellieren daher an die Abgeordneten aller Landtage, im Zuge des Ratifizierungsprozesses noch auf Veränderungen im Vertrag zu drängen, um ihn insbesondere dahingehend zu verändern, dass Inkrafttreten des Vertrages und Arbeitsbeginn der Gemeinsamen Aufsichtsbehörde mindestens gleichzeitig stattfinden müssen. Bis dahin muss Online-Glücksspiel außerhalb Schleswig-Holsteins als illegal weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Auch eine Berücksichtigung der weiteren Einwände des Fachbeirates Glücksspielsucht ist aus unserer Sicht dringend notwendig. Ein Vertragsentwurf, der einmal ohne Einbindung von Fachverbänden hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde und den dann alle Landesparlamente ohne Korrekturmöglichkeiten durchwinken sollen, erscheint uns nicht als gutes transparentes Verfahren, in dem auch Belange der Suchtprävention und des Spielerschutzes ausreichend berücksichtigt werden können.“

Allerdings ist die Zeitspanne, bis die Aufsichtsbehörde ihre Arbeit aufnimmt, auch nur ein Problem, das dem Risiko gegenübersteht, welches der jetzige Zeitplan für 2021 birgt: „Erfolgt die Ratifizierung bis zum 31.3.2021 nicht durch mindestens 13 Bundesländer und unterzeichnet Sachsen-Anhalt nicht bis zum 30.6.2021, läuft der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag aus. Wir fallen dann vermutlich entweder auf den 1. Glücksspielstaatsvertrag zurück oder es gilt erst einmal gar keiner mehr. Damit wäre der Glücksspielmarkt in Deutschland kaum noch reguliert und alles Ringen um Spielerschutz würde erst einmal ins Leere gelaufen sein.“, erklärt Marita Junker abschließend.