Zu einem Antrag zum Thema Alkoholprävention im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vergangene Woche hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eine Stellungnahme veröffentlicht, die deutlich macht: Verhaltens- und Verhältnisprävention widersprechen sich nicht, sondern beide Säulen sind nötig!
Schätzungsweise 1,6 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter einer alkoholbezogenen Störung im Sinne einer Abhängigkeit, bei über 6,5 Millionen Deutschen geht man davon aus, dass sie einen so genannten riskanten Alkoholkonsum pflegen. Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen mit missbräuchlich konsumierenden Elternteilen auf. Die Corona-Krise verstärkt die in vielen Familien ohnehin schon dramatische Situation vielerorts noch zusätzlich.
Alkoholprävention zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einstieg in den Alkoholkonsum zu verzögern oder möglichst gar zu vermeiden. Riskante Konsummuster sollen früh erkannt und dabei interveniert werden, Missbrauch und Abhängigkeiten gilt es zu reduzieren.
Die DHS stellt nun klar: um das erreichen zu können, braucht es einen sinnvollen Mix aus Verhaltens- und Verhältnisprävention. Deutschland unternimmt bereits recht große Anstrengungen in der Verhaltensprävention, aber in der Verhältnisprävention hinkt das Land noch hinterher. Eine neue Preisgestaltung alkoholischer Getränke, eine bessere Regulierung von Werbung und Sponsoring sowie Maßnahmen zur Einschränkung der Verfügbarkeit hat die DHS dafür vorgeschlagen.
Das gesamte Papier mit allen Empfehlungen gibt es hier zum Download als PDF.