Am 4. April wird im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft über einen Gesetzentwurf für Shisha-Bars beraten (Drucksache 21/16175). Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks hatte diesen bereits Mitte Februar veröffentlicht. Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) begrüßt den Gesetzentwurf zwar grundsätzlich, vermisst darin jedoch mehrere wesentliche Punkte. So sollte aus Sicht der HLS in einem solchen Gesetz auch auf die Gesundheits- und Suchtgefahren des Shisha-Rauchens selbst sowie auf den Kinder- und Jugendschutz eingegangen werden.

Etwa jedeR 5. SchülerIn in der Klassenstufe 5 bis 10 in Deutschland hat nach einer Erhebung der BZgA in den letzten Monaten mindestens einmal Tabak aus einer Shisha geraucht. Viele gehen davon aus, dass das Rauchen einer Wasserpfeife weniger gesundheitsschädlich sei, als das Rauchen von Zigaretten. Doch ExpertInnen des Bundesinstituts für Risikobewertung gaben bereits in 2016 eine Handreichung heraus, nach der Wasserpfeifen- und Zigarettenrauchen ähnlich gesundheitsschädlich und suchtgefährdend sind. Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenkrebsrisiko und negative Auswirkungen auf Kinder von Schwangeren sind einige der Gefahren, die mit dem Rauchen einhergehen.

Die HLS begrüßt, dass sich mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf erstmals in Hamburg ein Gesetz mit den Gefahren des Shisha-Rauchens konkret auseinandersetzt. Dass der hohe Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid durch die Shishas als Gesundheitsgefahr anerkannt und dagegen vorgegangen wird, ist richtig und wichtig. Allerdings werden in der Drucksache Gesundheitsgefahren durch Wasserpfeifen jenseits einer Kohlenmonoxidvergiftung leider nicht erwähnt, auf Suchtgefahren wird leider an keiner Stelle hingewiesen. Dazu Cornelia Kost, stellvertretende HLS-Vorsitzende: „Wir begrüßen es, dass sich ein Gesetz erstmals mit dem Shisha-Rauchen konkret auseinandersetzt und für dabei entstehende Gesundheitsgefahren verbindliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollen. Doch erscheint uns nicht verständlich, warum jenseits der schädlichen Kohlenmonoxidvergiftung keine sonstigen Gesundheits- und Suchtgefahren im Gesetz vorkommen. Speziell Kinder und Jugendliche bedürfen aus unserer Sicht des Schutzes. Wie wird die Einhaltung des Jugendschutzes in Shisha-Einrichtungen kontrolliert, die über eine größere Fläche als 75 qm verfügen? Welche Maßnahmen zur Aufklärung vor den Risiken des Shisha-Rauchens und zur Verhinderung in den Einstieg in das Rauchen von Shishas werden in Hamburg unternommen? Wie hat sich der Gebrauch von Shishas in Hamburg in den letzten Jahren entwickelt? Wir appellieren an die GesundheitspolitikerInnen in unserer Stadt, diese Aspekte in der Zielsetzung und Umsetzung in das Gesetz mit aufzunehmen. Nur so kann der Entwurf dem Thema aus unserer Sicht wirklich umfänglich gerecht werden.