In den Jahren 2017 und 2018 ist das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) in den ersten beiden Stufen in Kraft getreten.

Auch Menschen mit Suchterkrankung sind davon teilweise betroffen und die Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe stehen vor der Herausforderung, künftig personenzentrierter und ganzheitlicher zu beraten, zu behandeln und Bedarfe zu ermitteln.Den einzelnen betroffenen Suchtkranken soll das Gesetz ein Mehr an Chancen und auch ein Mehr an Verantwortung bringen.

Doch was heißt das im einzelnen genau und wo liegen die Möglichkeiten, Herausforderungen und auch Stolpersteine bei der Umsetzung des Gesetzes im Detail?

Diese Fragen sollen auf einem Fachtag des Gesamtverbandes für Suchthilfe e.V. (GVS) am 23. Oktober von 11 bis 18 Uhr in Kassel im Fokus stehen. Anmeldeschluss ist der 6. September, der Teilnahmebeitrag beträgt gestaffelt je nach Buchungsdatum ab 100 Euro.

Den Flyer mit sämtlichen Infos und dem genauen Tagungsprogramm können Sie hier als PDF downloaden.