
Selbsthilfe
Suchtselbsthilfe in Hamburg
Die Sucht-Selbsthilfe ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Suchthilfesystems und unterstützt Menschen vor, während oder nach einer Behandlung begleitend oder ergänzend zu professionellen Angeboten. Fachliche Leitlinien empfehlen die regelmäßige Teilnahme an Selbsthilfegruppen in allen Phasen der Beratung und Behandlung sowie die Einbeziehung von Angehörigen.
In dem Gruppenverzeichnis von KISS Hamburg (Kontakt und Informationsstellen für Selbsthilfe) können Sie die passende Gruppe finden.
Wichtige Links zu Suchtselbsthilfe in Hamburg
Förderung für Hamburger Selbsthilfegruppen
Hamburger Selbsthilfegruppen können einmal jährlich Fördermittel über die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Hamburger Selbsthilfegruppen, die seit mindestens einem Jahr regelmäßig (wöchentlich) aktiv sind und
- mindestens 6 Mitglieder haben.
Diese Gruppen können unbürokratisch bis zu 200 Euro Förderung für ihre laufende Arbeit erhalten.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der Pauschalförderung können zusätzlich Zuschüsse für standardisierte Schulungen beantragt werden. Diese unterstützen die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Gruppenarbeit.
Formulare und Frist
Alle erforderlichen Formulare für den Förderantrag stehen auf der Website der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Relevante Formulare sind:
- Pauschalisierte Selbsthilfegruppenförderung
- Standardisierte Schulungen
Alle erforderlichen Formulare für den Förderantrag stehen auf der Website der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Die DHS hat dafür allgemeine Informationen zur Antragsstellung und Ausfüllhilfen veröffentlicht. Diese sind hier zu finden.
Damit Anträge berücksichtigt werden können, müssen die vollständig ausgefüllten Formulare bis spätestens 31. Oktober eines Jahres bei der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) eingehen. Die Förderung gilt jeweils für das Folgejahr.
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