Im Bundestag wird am morgigen Donnerstag, den 02.07.2020 voraussichtlich endlich ein Antrag der Großen Koalition für ein Tabakwerbeverbot verabschiedet. Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) begrüßt diesen längst überfälligen Schritt, findet die darin enthaltenen Ausnahmen und großzügigen Übergangsfristen jedoch leider unverständlich.

Hierzu Cornelia Kost, stellvertretende HLS-Vorsitzende: „Was in allen anderen Ländern Europas längst selbst verständlich ist, wird nun endlich auch in Deutschland Gesetz: Außenwerbung für Tabakerzeugnisse ist künftig verboten und auch vor Kinofilmen, zu denen Kinder und Jugendliche Zutritt haben, darf künftig keine Zigarettenwerbung mehr laufen. Das war längst überfällig! Fast 120.000 Menschen sterben in Deutschland weiterhin jährlich an den Folgen des Tabakrauchens, auch unbeteiligte Passivraucher leiden unter den schädlichen Folgen von Zigaretten.

Allerdings hat sich an der langen Genese des Gesetzes leider gezeigt, wie stark die Tabaklobby in Deutschland ist. Zum einen hat sich der bereits seit letztem Herbst vorliegende Gesetzentwurf der GroKo bis jetzt in der Abstimmung verzögert. Außerdem finden sich darin überhaupt nicht nachvollziehbare Ausnahmen und lange Übergangsfristen gerade für e-Zigaretten, deren Werbeanteil in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, sowie für Tabakerhitzer. Ganz offensichtlich ein Geschenk der Politik an die Tabakindustrie!

Dabei gibt es in Deutschland schon länger eine breite gesellschaftliche Mehrheit für ein komplettes Tabakwerbeverbot: nach einer Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2016 sind rund 74% der Befragten für ein Verbot von Tabakwerbung.

Der nun abgestimmte Gesetzentwurf wird zügig nachgebessert werden müssen – wir werden uns weiter für ein absolutes Werbeverbot stark machen, damit das Verbot zu einer runden Sache wird!

Zum Hintergrund:

Im Bundestag steht am morgigen Mittwoch das „zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ (Drucksache 19/19495) auf der Tagesordnung. Danach wird künftig Tabakwerbung im Kino nur noch vor Filmen ohne Jugendfreigabe gezeigt. Außenwerbung für Tabakprodukte in der Öffentlichkeit soll zudem künftig nur noch an Außenwänden oder im Schaufenster von Fachgeschäften erlaubt sein. Erst ab 2023 gelten diese Regeln allerdings für Tabakerhitzer, ab dem 1. Januar 2024 dann auch für e-Zigaretten.