Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt in ihren Haushaltsberatungen am morgigen Donnerstag unter anderem die beiden Anträge „Strukturelle Stärkung der Suchthilfe fortsetzen“ (Drucksache 21/7005) und „Drogenhilfesystem bedarfsgerecht stärken“ (Drucksache 21/7006). Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. plädiert dafür, die aus dem „Strukturfonds für Innovation und Effektivität“ zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 270.000 Euro in ihrer Verwendung transparent zu machen und direkt den Personalbudgets aller Träger in der Drogen- und Suchthilfe zu Gute kommen zu lassen. Finanzielle Defizite der vergangenen Jahre sollten damit anteilig gerecht zumindest in Teilen aufgefangen werden.
Hierzu erklärt Cornelia Mertens, stellv. Vorsitzende der HLS e.V.: „Wir freuen uns, dass es eine Erhöhung der Mittel in der Drogen- und Suchthilfe geben soll. Nach Jahren des Stillstands ist dies dringend nötig und die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel, die der Antrag „Strukturelle Stärkung der Suchthilfe fortsetzen“ vorsieht, sollten daher dazu genutzt werden, entstandene finanzielle Defizite der letzten Jahre zumindest in Teilen aufzufangen. Wichtig ist, dass dabei alle Träger berücksichtigt werden – und zwar gerecht und transparent!
Seit 2013 wurde der Haushalt für die Drogen- und Suchthilfe überrollt, das bedeutet, die Zuwendungen sind bisher auf den Stand von 2012 eingefroren worden. Seit 4 Jahren führt jede Tarifsteigerung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daher zwangsläufig zu finanziellen Engpässen bei den Trägern und in der Folge zum Kapazitätsabbau in der Drogen- und Suchthilfe. Nach Berechnungen der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. hat sich durch die nicht ausgeglichenen Tarifsteigerungen seit Anfang 2013 bei den Hamburger Trägern der Drogen- und Suchthilfe ein Defizit von fast 700.000 Euro angestaut. Dieses Defizit kann durch die Mittel jetzt vermindert werden. Einige Träger mussten durch zusätzliche Kürzungen oder Standortverlegungen seit 2012 besondere Härten hinnehmen – sie gilt es aus unserer Sicht noch vorrangig zu bedenken.
Die Bürgerschaftsfraktionen formulieren in ihrem Antrag nur das Ziel, die Arbeit von Suchthilfeträgern in sozial belasteten Quartieren zu stärken. Das greift aus unserer Sicht zu kurz und schafft unnötige Verteilungsungerechtigkeiten unter den Trägern.
Wir sehen auch, dass es speziell im Bereich der Drogenkonsumräume eine Ausweitung des Angebotes braucht und begrüßen daher die finanzielle Aufstockung, die über den separat eingebrachten Antrag „Drogenhilfesystem bedarfsgerecht stärken“ auf den Weg gebracht wird. Ob es künftig einer weiteren Ausweitung des Angebotes von Drogenkonsumräumen bedarf – sowohl bezüglich der Öffnungszeiten, als auch räumlich – werden wir aufmerksam im Auge behalten.“