Am 26.10.2022 veröffentlichte die Bundesregierung das Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken.

Die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken verfolgt das Ziel, eines verbesserten Jugendschutz und Gesundheitsschutz für die Konsument:innen und soll bei der Eindämmung des Schwarzmarktes unterstützen.

Das erarbeitete Papier wird in kürze der Europäischen Kommission zur Prüfung der Eckpunkte bezüglich des geltenden Völker- und Europarecht vorgelegt.

Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung

  • Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
  • Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
  • Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.
  • Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
  • Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
  • Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen. 
  • Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
  • Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
  • Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
  • Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
  • Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/kontrollierte-abgabe-von-cannabis-eckpunktepapier-der-bundesregierung-liegt-vor.html)

Das vollständige Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecke an Erwachsene mit allen Details zu den genannten Punkten finden Sie hier zum Download: