Ob Drob Inn, Stay Alive, Abrigado oder Ragazza: in Hamburg sind Drogenhilfeeinrichtungen mit integriertem Konsumraum mittlerweile fester und breit akzeptierter Teil der Drogen- und Suchthilfe-Landschaft. Allerdings ist das längst noch nicht in ganz Deutschland der Fall – die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg hat jetzt ein Positionspapier veröffentlicht, mit dem sie sich dafür einsetzt, dass auch in ihrem Bundesland die gesetzlichen Grundlagen zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen geschaffen werden.
Seit Mitte der 1980er Jahre begannen in der Bundesrepublik Projekte mit der damals rechtlich nicht erlaubten, vielerorts aber geduldeten Einrichtung von Möglichkeiten zum Spritzentausch und zum Konsum unter fachkundiger Aufsicht.
Sinkende Infektionsraten in Bezug auf HIV, Hepatitis und andere Krankheiten sowie ein verbesserte Erreichbarkeit der betroffenen Klientel für Hilfsangebote geben diesem Ansatz nachgewiesenermaßen Recht.
Mit Inkrafttreten einer Änderung des 3. Betäubungsmittelgesetzes im April 2000 wurde erstmals die Möglichkeit der Einrichtung von Drogenkonsumräumen (DKR) in Deutschland geschaffen. Allerdings darf die Erlaubnis zum Betrieb eines Konsumraumes nur erteilt werden, wenn das jeweilige Bundesland eine Rechtsverordnung hierzu erlassen hat.
In Baden-Württemberg ist dies bis heute nicht passiert. Die Landesstelle für Suchtfragen in diesem Bundesland hat nun ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie sich dafür ausspricht und die Gründe für Konsumräume noch einmal detailliert und übersichtlich auflistet. Abzurufen und nachzulesen ist das Papier hier in voller Länge.