In einem aktuellen Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbandes wird eine Neuorientierung der Cannabispolitik bezüglich der Themenfelder Cannabisabgabe, Jugendschutz und Entkriminalisierung gefordert.

Seit den 70er Jahren setzt Deutschland auf das drogenpolitische Prinzip der Abschreckung und Bestrafung. Im Bereich der illegalisierten Drogen bedeutet dieser politische Ansatz Repression und Angebotsreduzierung – dies hat jedoch bis heute zu keiner Konsumreduktion innerhalb der Gesellschaft geführt!

In der Kriminalstatistik des BKA wurden im Jahr 2019 insgesamt 359.747 Delikte im Zusammenhang mit Rauschgift erfasst – das ergibt einen Anstieg um insgesamt 2,6%. 217.929 der erfassten Delikte sind im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu betrachten was zu einer Zunahme dieser Straftaten um 3,6% führt.

Ein Großteil der erfassten Delikte sind also auf konsumnahe Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis zurückzuführen!

Der Paritätische Gesamtverband hat folgende Forderungen formuliert:

  • Der Paritätische fordert den Gesetzgeber auf, die Unverhältnismäßigkeiten bei der Strafverfolgung von „Cannabiskonsumierenden“ und beim Umgang hinsichtlich der Fahrerlaubnisverordnung zu beenden.
  • Der Paritätische setzt sich schon lange für die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumierenden aller Altersstufen ein2 und fordert deshalb die zügige Einführung eines regulierten Marktes für den Anbau und Verkauf THC-haltiger Cannabis-Produkte an Volljährige.
  • Der Anbau von Genusscannabis soll reguliert erlaubt werden.
  • Der Verkauf von Cannabisprodukten soll ausschließlich in lizenzierten.
  • Fachgeschäften mit dafür ausgebildetem Personal erfolgen.
  • Bei der Schaffung eines neuen Marktes mit potenziellen Suchtmitteln müssen Marktgestaltung und Preise staatlich reguliert werden.
  • Es muss ein vollständiges Werbeverbot für Cannabisprodukte gelten.
  • Cannabisprodukte zu Genusszwecken dürfen ausschließlich an Volljährige mit Vollendung des 18. Lebensjahres abgegeben werden.
  • Die maximale Cannabis-Besitzmenge für Privatpersonen soll auf der Grundlage des THC-Gehaltes festgelegt werden.
  • Der maximale THC-Gehalt soll auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt werden.
  • Die Entstehung und Entwicklung von Schwarzmärkten sollen im Rahmen des Möglichen verhindert und bekämpft werden.
  • Aus den Steuereinnahmen durch den Cannabisverkauf sind finanzielle Mittel in angemessenem Umfang für altersspezifische und barrierefreie Aufklärung, Prävention, Frühintervention und Beratung sowie die damit verbundene Netzwerkarbeit im Gemeinwesen zur Verfügung zu stellen.
  • Die Finanzierung der Suchthilfe, insbesondere von Suchtberatung und -prävention, ist generell und bundesweit zu verbessern und zu erhöhen.
  • Zur Gewährleistung des Jugendschutzes sind Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen für Jugendliche im Themenfeld Cannabis auszubauen und auskömmlich zu finanzieren.
  • Im Jugendschutzgesetz muss analog zu den Bestimmungen zu Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak auch die Abgabe und der Konsumvon Cannabis geregelt werden.
  • Verstöße gegen das Verbot einer Abgabe an Minderjährige müssen gesetzlich geregelt und sanktioniert werden.
  • Die Abgabe von Cannabis muss strengen Kontrollen unterliegen.
  • Die geplante Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis bis zu einer festgelegten Obergrenze muss auch für jugendliche Konsumierende gelten.

Das Vollständige Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie hier zum Download: