Am 21.12.2022 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung (BtMVV) beschlossen.

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen, mit den durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) eingeführten, pandemiebedingten Ausnahmeregelungen für die Substitutionstherapie Opioidabhängiger, ergeben sich nach Zustimmung des Bundesrates ab dem 8. April 2023 neue Regelungen in der Substitutionsversorgung.

Zu den Neuerungen gehört beispielsweise, dass die Mitgabe von Substitutionsmitteln bis zu sieben Tage zu einer dauerhaften Regelung wird, es ist vorgesehen, die Höchstverschreibungsmenge für Betäubungsmittel aus der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu streichen und es wir die Möglichkeit der telemedizinischen Konsultation für die Verschreibung geschaffen.

Dazu der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert: „Die Folgen der corona-bedingten Kontaktbeschränkungen waren auch für suchtkranke Menschen, die auf eine regelmäßige ärztliche Behandlung mit Substituten und Therapien angewiesen waren, belastend. Durch die SARS-CoV-2-AMVV konnte vorübergehend mehr Flexibilität in den Behandlungsabläufen für Ärztinnen und Ärzte sowie für opioidabhängige Patientinnen und Patienten in der Substitutionsbehandlung geschaffen werden. Es ist erfreulich, dass wir diese guten Erfahrungen nun dauerhaft umsetzen und eine moderne, flexiblere und patientenorientiertere Substitutionstherapie schaffen. Dadurch können die Bedarfslagen Opioidabhängiger stärker berücksichtigt und positive Auswirkungen auf ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erreicht werden.“

Die vollständige Pressemitteilung des beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen finden Sie hier.

t.