Insbesondere die niedrigschwellige Suchtberatung ist ein neuralgischer Punkt in der kommunalen Grundversorgung Suchtkranker. Kann sie durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht mehr gewährleistet werden, gefährdet dies die Gesundheit und das Überleben tausender abhängigkeitskranker Menschen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) und ihre Mitgliedsverbände appellieren, hilfsbedürftige Menschen mit Suchterkrankungen auch und gerade in der von den Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus überschatteten aktuellen Situation adäquat zu versorgen und die Fachkräfte der Suchthilfe entsprechend auszustatten!

Über eine halbe Million Abhängigkeitserkrankte und ihre Angehörigen werden jährlich in ca. 1.500 Suchtberatungsstellen erreicht, betreut und in weiterführende Behandlungen vermittelt. Mit ihrer Brückenfunktion zum Gesundheitssystem trägt die Suchtberatung nachweislich dazu bei, die Verelendung von Klient/-innen zu verhindern und die Folgekosten der Suchterkrankung zu verringern.

Aufgrund der aktuellen Situation werden insbesondere Beratungs- und niederschwellige Angebote eingeschränkt oder sind gezwungen, ihren Dienst gänzlich einzustellen. Die Folgen sind dramatisch. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen leiden häufig unter besonders schwerwiegenden chronischen Erkrankungen (HIV, COPD, Hepatitis, etc.) – sie sind eine Risikogruppe für COVID-19! Zudem spitzt sich die Lage für unversorgte Abhängige immer weiter zu. Ihnen bleibt der niedrigschwellige Zugang zum Hilfesystem verschlossen und es kann keine adäquate Behandlung stattfinden. Die Chronifizierung des Krankheitsbildes mit physischen und psychischen Folgeerkrankungen sowie sozialen Beeinträchtigungen schreitet voran. Eine Verschärfung der Suchtproblematik in Deutschland, Verelendung und Obdachlosigkeit sowie Rückfälle sind sehr wahrscheinlich. Folgekosten durch unbehandelte und sich selbst überlassene Abhängige werden in die Milliarden gehen.

Suchtberatung begleitet den Prozess der Inanspruchnahme psychosozialer Hilfen, koordiniert und steuert diese sowohl intern und extern. Das gesamte Spektrum (bio-psycho-)sozialer Dienste inner- und außerhalb des Suchthilfesystems wird dabei berücksichtigt. Die Beratungsstellen leisten die  Basis der Suchtkrankenversorgung, sie sind das Bindeglied in der Versorgungskette. Sozialarbeiter/-innen und Streetworker/-innen müssen so ausgestattet werden, dass sie in der Lage sind, den persönlichen Kontakt zu ihren  Klient/-innen zu halten. Dies ist gleichzeitig ein Schutz für alle Betroffenen, die die Hilfe der Fachkräfte der Suchthilfe so dringend benötigen.

Die Schließung von Suchthilfeeinrichtungen gilt es zu vermeiden. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und ihre Mitgliedsverbände appellieren an alle Entscheidungsträger, die Aufrechterhaltung der Suchtberatung und -behandlung in der Corona-Krise zu ermöglichen.

Forderungen:

  • Die Mitarbeitenden der Suchthilfe müssen ihre Arbeit auch im persönlichen Kontakt fortführen können – dazu brauchen sie zwingend ausreichendes Schutzmaterial und -kleidung sowie Desinfektionsmittel, das sie zentral über die öffentliche Verwaltung beziehen können. Für sie muss ein vereinfachter Zugang zur Coronatestung über die Gesundheitsämter geschaffen werden.
  • Einrichtungen der Suchthilfe müssen technisch ausgestattet sein, um digitale Angebote vorhalten zu können (Laptops, Mikrofone und kostenfreie Tools für Video- und Telefonkonferenzen, die den geltenden Datenschutzregelungen entsprechen).
  • Die Versorgungskette darf nicht unterbrochen werden, d.h. keine Schließung von Notunterkünften, keine Schließung von Entgiftungs- oder Rehabilitationseinrichtungen und keine „verordneten“ Aufnahmestopps in den Rehabilitationskliniken.
  • Entlassungen aus stationären Einrichtungen brauchen eine Anschlussperspektive!
  • Die Substitutionsbehandlung und die begleitende psychosoziale Beratung sollte flexibel genutzt werden können.
  • Einrichtungen der Krisenintervention, z.B. Jugendschutzstellen oder Frauenhäuser dürfen nicht geschlossen werden.
  • Es sollte weiterhin die Möglichkeit bestehen, zu Kindern aus suchtbelasteten Familien Kontakt zu halten.
  • Suchtberatungsstellen sollten an der Planung lokaler Pandemiepläne und der Erarbeitung von Maßnahmen zur Ermöglichung der „Rückkehr zur (sozialen) Normalität“ nach der Krise beteiligt werden.
  • Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder sollten mit „Augenmaß“ verhängt werden, um eine unnötige Kriminalisierung zu vermeiden.
  • Zuwendungen, Förderungen und Projektmittel müssen fortgezahlt werden. Dazu sind verbindliche Zusagen seitens der Kommunen bzw. Leistungsträger notwendig – auch im Falle einer notwendig gewordenen Schließung der Einrichtung, da Personal- und Fixkostenzahlungen weiterhin geleistet werden müssen und Rücklagen (aufgrund der Gemeinnützigkeit sozialer Einrichtungen/Vereine) nur begrenzt gebildet werden können.
  • Es sind unbürokratische Lösungen in allen Finanzierungsfragen (z.B. Verlängerung von Projektmaßnahmen) erforderlich und eine Sicherung der ohnehin prekären Finanzierung, insbesondere bei befristeten Maßnahmen.
  • Einrichtung eines Notfallbudgets, u.a. für Haftbeurlaubte oder zur Mobilitätshilfe für Klient/-innen bei Erstsubstitution.

Weitere Informationen und Materialien – sowohl für Hilfesuchende als auch Fachkräfte – werden hier stets aktuell bereitgestellt.