Von 2010 bis 2017 galt in Baden-Württemberg ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. An Tankstellen, Kiosken und anderen Verkaufsstellen gab es im Zuge dessen zwischen 22 und 5 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr zu erwerben.

Eine Studie der Leuphana Universität in Lüneburg hat nun die Auswirkungen dessen untersucht und kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der Körperverletzungen in dieser Zeit signifikant zurückgegangen sei. Auf Sexualstraftaten und Raub hingegen habe das Gesetz keinen Einfluss gehabt.

Die Autoren sagen gleichwohl, dass das intendierte Ziel des Gesetzes mit dem Rückgang der Körperverletzungen erreicht worden sei und es daher unverständlich erscheine, dass das Gesetz wieder abgeschafft wurde.

Sollte man also fordern, dass es wieder eingeführt wird – auch anderswo? Wir freuen uns dazu auch über Ihre Meinungen! Die Studie aus Lüneburg gibt es hier zum Nachlesen.