Nicht immer ist die Frage, wer die Kosten einer Suchtbehandlung am Ende übernimmt, einfach zu klären! Wann sind Rentenversicherungsträger und wann Krankenkassen zuständig? Wer bestimmt, wie lange eine Behandlung dauern darf und was ist mit Patientinnen und Patienten, für die es nicht die erste Behandlung ist?
Diesen und vielen weiteren Fragen möchte sich die Hamburger Ärztekammer im Rahmen einer Veranstaltung am 8. November 2016 ab 18 Uhr in der Weidestraße 122 b widmen.
Zielgruppe sind sowohl Medizinerinnen und Mediziner, als auch andere im Suchthilfebereich Beschäftigte. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung wird jedoch gebeten.
Alle Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung finden Sie hier.