Am 10. Dezember 2019 hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU mit großer Mehrheit einen Antrag zur Einführung eines umfassenderen Tabakwerbeverbotes in Deutschland beschlossen. Nachdem dies dort lange blockiert worden war, ist der Weg nun vermutlich frei, um in Kürze den entsprechenden Beschluss auch im Bundestag zu fassen.
Die Hamburgische Landesstelle begrüßt dies sehr, findet aber dennoch, dass der vorliegende Entwurf nicht weit genug geht und zudem auch bei anderen Suchtmitteln noch Nachholbedarf besteht. Dazu Cornelia Kost, stellv. HLS-Vorsitzende: „Ein Werbeverbot für Tabak ist in Deutschland längst überfällig und ein begrüßenswerter Anfang. Für sämtliche Sucht- und Rauschmittel sollte im öffentlichen Raum aus unserer Sicht aber stets die 0-Promille-Grenze gelten, auch in der Werbung!“
Der nun vorliegende Entwurf der CDU/CSU sieht konkret vor, dass in Deutschland Plakatwerbung – auch für e-Zigaretten – nach und nach ganz verboten wird. In Kinos darf dem Entwurf nach Tabakwerbung nur noch vor Filmen gezeigt werden, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind. Insgesamt sollen alle Schritte hin zu diesen umfassenderen Tabakwerbeverbots-Regelungen spätestens Anfang 2024 vollzogen sein.