Der Vorstand der Hamburgischen Landesstelle hat sich in seiner Vorstandssitzung am Montag, den 23. April zu der Resolution des Deutschen Hanfverbandes „Gleichstellung von alkohol- und cannabiskonsumierenden Führerscheininhabern“ positioniert.

Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) begrüßt zahlreiche der in der Resolution formulierten Forderungen des Deutschen Hanfverbandes in Bezug auf den Umgang mit Cannabiskonsumenten und Straßenverkehr. Eine Erhöhung des Grenzwertes bei Cannabis-Konsum auf bis zu 10ng, wie der DHV es vorschlägt, lehnt die HLS allerdings strikt ab und plädiert stattdessen für einen einheitlichen Null-Grenzwert für alle Drogen einschließlich Cannabis und Alkohol. Insgesamt begrüßt die HLS eine Debatte über das Thema, das auch vor dem Hintergrund, dass Cannabis als Medizin seit Anfang 2017 zugelassen ist, dringend klarer regelungsbedürftig erscheint.

Dazu Cornelia Kost, stellv. Vorsitzende der HLS: „Wir freuen uns darüber, dass der DHV mit seiner Resolution die Diskussion um den Umgang mit cannabiskonsumierenden Führerscheininhabern anstößt. Gerade vor dem Hintergrund, dass Cannabis seit Anfang 2017 auch als Medizin zugelassen ist und der Konsum somit bei Menschen, die es als Arznei verordnet bekommen, eine legale Grundlage hat, brauchen wir hier klare Regeln in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus steigen auch gesamtgesellschaftlich die Zahlen von Menschen, die Cannabis konsumieren – auch wenn diese das illegal tun, können wir die Tatsache, dass gekifft wird, nicht ignorieren.

Vielen zentralen Forderungen des DHV können wir uns anschließen.

So finden auch wir es unverständlich, dass der Entzug des Führerscheins als Bestrafung für den Besitz oder Konsum von Cannabis selbst dann herangezogen wird, wenn die Konsumenten gar nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen haben. Dies ist aus unserer Sicht eine nicht gerechtfertigte Stigmatisierung und Sanktionierung von Konsum. Auch schließen wir uns der Forderung an, bessere Testverfahren zu entwickeln, um bei Konsumenten tatsächlich nachweisen zu können, inwiefern ihre Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Cannabis, der oftmals schon länger zurückliegt, tatsächlich zum Zeitpunkt der Kontrolle noch eingeschränkt ist. Nicht erwärmen können wir uns allerdings für die Forderung nach einer Anhebung des Grenzwertes auf bis zu 10ng im Zuge der bisher üblichen Testverfahren. Aus Sicht des DHV scheint dieser Wert logisch, um eine möglichst gute Angleichung zu dem Rauschzustand von 0,5 Promille zu schaffen, der im Falle von Alkohol gilt. Wir sind jedoch dafür, die Teilnahme am Straßenverkehr auch bei solch geringen Rauschzuständen für unzulässig zu erklären. Um hier eine bessere Gleichstellung von alkohol- und cannabiskonsumierenden Führerscheininhabern zu erreichen, sollte aus unserer Sicht lieber darüber nachgedacht werden, für Alkohol in Richtung eines absoluten Verbotes in Form eines Grenzwertes von 0 Promille am Steuer zu gehen.“

Zum Hintergrund: Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat im Jahr 2017 seine Kampagne „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ gestartet und verschiedene Fachverbände dafür gewonnen, diese zu unterstützen. Im Rahmen dessen wurde eine Resolution zur „Gleichstellung von alkohol- und cannabiskonsumierenden Führerscheininhabern“ mit 5 zentralen Forderungen verfasst. Diese lässt sich hier abrufen und nachlesen: http://fuehrerscheinkampagne.de/resolution/

Auch die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. wurde im Januar 2018 gefragt, ob sie die Resolution unterstützen würde und hat sich daraufhin intensiv mit dem Thema befasst. Die im Vorstand beschlossene Stellungnahme der Landesstelle im Wortlaut finden Sie hier.