Am 21. April ist bundesweit eine neue Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft getreten, die unter anderem Substitutionsmediziner*innen sowie deren Patient*innen Erleichterungen in Zeiten der Corona-Pandemie bringen soll. So dürfen Substitutionsärzte ab sofort mehr Patientinnen und Patienten behandeln. Außerdem dürfen Ärzte nun nach sorgfältiger Abwägung mehr Patientinnen und Patienten Substitutionsmittel für bis zu sieben, in bestimmten Fällen bis zu 30 Tagen verschreiben.

Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig hatte sich für diesen Schritt mit stark gemacht. Sie kommentierte die neue Verordnung unter anderem mit den Worten: „Es ist mir nicht erst seit Corona ein Hauptanliegen, dass wir Menschen, die von Infektionen besonders bedroht sind, auch besonders schützen. Schnelle Hilfe für Ärzte und Patienten – sie war selten so wichtig wie heute!“

Die gesamte Pressemitteilung mit weiteren Infos zur neuen Verordnung findet sich hier zum Nachlesen zum Download.