Wie die dpa am Mittwoch, den 22. Januar meldet, deutet sich bei den Verhandlungen um den Glücksspielstaatsvertrag eine Einigung aller Bundesländer in Bezug auf das Thema Online-Glücksspiel an. Die HLS begrüßt grundsätzlich, dass dieser bislang nicht regulierte Markt künftig in den Glücksspielstaatsvertrag aufgenommen und damit in die Regulierung einbezogen werden soll. Die geplanten Regelungen weisen im Bezug auf den Jugend- und Spielerschutz und die Übergangsregelungen aus Sicht der HLS jedoch gravierende Lücken mit dringendem Handlungsbedarf auf.
Glücksspielsucht ist in Deutschland kein Randproblem: Mindestens eine halbe Million Menschen sind in der Bundesrepublik nach Schätzungen der Bundesdrogenbeauftragten glücksspielsüchtig. Nicht nur für Betroffene selbst, sondern auch für deren Angehörige, Familie und Partner*innen und Freunde ist dies eine starke Belastung.
Bei den Verhandlungen zur Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages verhandeln die Länder derzeit auch über Regeln für Online-Glücksspiel-Angebote. Dieser Markt ist zu einem ernsthaften Problem geworden: nur in Schleswig-Holstein ist Online-Glücksspiel derzeit erlaubt, Anbieter werben jedoch bundesweit und kontrollieren kaum, woher Online-Spieler kommen und wie alt sie sind. Die unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern, die nicht regional eingegrenzte Werbung in den Medien und vieles mehr haben dazu geführt, dass Online-Glücksspiel in der Öffentlichkeit als präsent und legal wahrgenommen wird.
Dazu Marita Junker, Mitglied im HLS-Vorstand und im Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht: „Wir begrüßen es durchaus, wenn jetzt auf eine bundesweit einheitliche Regelung hingearbeitet wird und Online-Glücksspiel in den neuen Glücksspielstaatsvertrag aufgenommen wird. Das geplante Einzahlungslimit von 1000 Euro monatlich pro Spieler*in ist ein vernünftiger Ansatz, aber unseres Erachtens zu hoch angesetzt. Die Einführung von Spielersperren auch im Online-Bereich in der bundesweiten Sperrdatei ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, wenn sie alle Glücksspielangebote integrieren, so dass gesperrte Spieler*innen z.B. auch zu Spielhallen und Spielbanken keinen Zutritt mehr erhalten.
Spieler- und Jugendschutz müssen an erster Stelle stehen. Daher fordern wir, dass sich die Länder nach der Freigabe des Online-Glücksspiels auf ein absolutes Werbeverbot für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten sowie einen Zugang erst ab 21 Jahren stark machen, um dieser Aufgabe nachzukommen.
Die konsequenteTrennung von „klassischem Glücksspiel“ und Sportwetten muss auch im Online-Bereich gelten. Für Sportwetten halten wir es für geboten, Live-Wetten und Ereigniswetten während des Spielverlaufs vollständig zu verbieten. Sie haben durch die Schnelligkeit der Ereignisabfolge ein potenziertes Suchtpotential.
Wir erwarten von den Ländern, dass die Maßnahmen zur Marktregulierung und des Spieler- und Jugendschutzes in der Praxis aber auch durchgesetzt werden. In Anbetracht dessen, dass die Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Spielhallengesetzgebung in den meisten Bundesländern nur in Ansätzen erfolgt ist, bleibt zu hoffen, dass die zu schaffende Bundesbehörde dieser weit komplexeren Aufgabe gewachsen ist. Reglementiert werden müssen auch die vorhandenen illegalen Online-Glücksspielangebote aus dem europäischen Ausland – hier gibt es noch keine eindeutige Aussage dazu, wie das vorhandene sich dem staatlichen Zugriff einziehende Angebot eingedämmt werden kann und soll.
Wir fordern die Länder auf, all diese Punkte in den weiteren Verhandlungen ernsthaft zu diskutieren, um zu guten Regelungen im Sinne des Spielerschutzes zu kommen!“ Einen Überblick über alle Hilfen für Glücksspielsüchtige und deren Angehörige ist stets unter der Adresse www.automatisch-verloren.de zu finden. Angehörigen und Betroffenen steht zudem die Hamburger Helpline gegen Glückspielsucht unter der Telefonnummer 040 23 93 44 44 zur Verfügung.