Auch in der Suchtkrankenhilfe sind einige Einrichtungen und Wohnprojekte seit Jahresbeginn mit Regelungen des Bundes-Teilhabe-Gesetzes befasst. Einzelne Leistungen werden seitdem anders abgerechnet, die Selbstbestimmung der Klient*innen soll durch das Gesetz auch in Hamburg gestärkt werden.

Wie klappt das bis jetzt in der Realität und welche Probleme oder Verbesserungen sind nach den ersten Monaten der Umsetzung bereits erkennbar? Hat sich für die Klient*innen selbst überhaupt etwas geändert?

Um diese und andere Fragen stellen zu können und Antworten zu erhalten, möchten deshalb auf den Vortrag des Bezirksamtes Altona am 25. März von 15-17.30 Uhr im Kollegiensaal des Altonaer Rathauses aufmerksam machen. Alle Infos dazu auch im Veranstaltungsplakat, das hier als PDF abgerufen werden kann. Viel Erfolg beim Lauschen und Fragen stellen!