In der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 16. Mai 2018 bringen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen einen Antrag (Drucksache 21/12918) ein, der vorsieht, eine Gesetzesgrundlage für ein zeitlich und örtlich begrenztes Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken erarbeiten zu lassen.

Dazu erklärt Cornelia Kost, stellv. Vorsitzende der HLS: „Als Landesstelle begrüßen wir generell regulierende Maßnahmen in Bezug auf den Verkauf von Alkohol. Die Erfahrung zeigt, dass diese den Konsum langfristig verringern können, was wir sehr begrüßen. So haben in der Vergangenheit beispielsweise Steuererhöhungen auf so genannte Alkopops dazu geführt, dass deren Konsum stark reduziert werden konnte. Unkontrolliertes Rausch-Trinken birgt erhebliche Risiken für die Betrunkenen selbst, aber auch für andere Personen. Als Staat regulierend einzugreifen, um die Risiken zu mindern, ist deshalb in unserem Sinne.“

Die Landesstelle plädiert dafür, dass Regulierung kontrolliert und flächendeckend passiert und sich an allen Stätten, an denen Alkohol verkauft wird, in gleicher Weise besserer Jugendschutz, bessere Beratung und Ausbildung des Fachpersonals sowie Preisveränderungen bemerkbar machen.

„Wir benötigen wirksame Effekte in der Suchtprävention. Es ist darauf zu achten, dass es dabei nicht lediglich zu einer Verschiebung von Problemen kommt. Es bringt wenig, wenn durch ein Verbot in einer Ecke der Stadt dieses dann anderswo in ähnlicher Weise wieder auftritt und der Konsum unverändert bleibt.

Handelt man bei der Regulierung von Alkoholverkauf konsequent, so kann dies nach unserer Einschätzung auch ein Beitrag zu einer höheren Wohn- und Lebensqualität in den Quartieren der Stadt sein.

Eine allgemeine Kriminalisierung von Alkoholkonsumenten, wie sie aus dem vorliegenden AfD-Antrag 21/ 12831 herauszulesen ist, ist aus unserer Sicht in keiner Form akzeptabel.“