Hamburg, September 2026 –Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS)
warnt eindringlich vor einer strukturellen Kürzung der Hamburger Suchthilfe im geplanten
Doppelhaushalt 2027/28 des Hamburger Senats.
Die Zuwendungsanträge für die Hamburger Suchthilfe wurden fristgerecht zum 30.
Juni 2026 bei der Hamburger Sozialbehörde eingereicht. Die Sozialbehörde hat den
Trägern inzwischen im Fachrat mündlich mitgeteilt, dass die bereits eingereichten
Zuwendungsanträge geändert und auf den Finanzierungsumfang des Jahres 2026
begrenzt werden sollen. Die drastische Folge für die Träger der Hamburger Suchthilfe:
Tarifsteigerungen sowie weitere Personal- und Sachkostensteigerungen werden nicht in dem
erforderlichen Umfang berücksichtigt.
„Die Zuwendungsanträge wurden zum 30. Juni 2026 fristgerecht und auf der Grundlage
des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs eingereicht. Jetzt teilt uns die Sozialbehörde
mit, dass die Anträge nachträglich geändert und auf dem Niveau von 2026 gedeckelt
werden sollen. Das ist angesichts der Kostenentwicklung eine reale Kürzung der
Suchthilfe – und zwar mit Ansage“, erklärt Bianca Kunze, Vorsitzende der
Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen.
Eingefrorene Zuwendungen bedeuten massive Kürzungen
Eine Finanzierung auf dem Niveau des Jahres 2026 kann die tatsächlichen Kosten der Träger
in den Jahren 2027 und 2028 nicht abbilden. Tarifliche Gehaltssteigerungen, steigende
Personalkosten sowie höhere Miet-, Energie- und Sachkosten führen dazu, dass den
Einrichtungen bei gleichbleibenden Zuwendungen real immer weniger Mittel zur Verfügung
stehen.
Die Qualität der Hamburger Suchthilfe hängt unmittelbar von der Verfügbarkeit
qualifizierter Fachkräfte ab. Sie sichern die Verlässlichkeit der Beratung, Prävention und
Unterstützung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und ihren Angehörigen. Damit
diese Angebote auch künftig in der notwendigen Qualität zur Verfügung stehen, müssen die
entsprechenden Personalkosten angemessen finanziert werden.
„Tarifsteigerungen sind keine freiwilligen Mehrausgaben, sondern eine gesetzlich wie
tarifvertraglich begründete Größe. Wenn diese Kosten nicht refinanziert werden,
müssen die Träger die entstehende Deckungslücke an anderer Stelle auffangen. Das
geht zu Lasten der Angebote und der Menschen, die auf Suchthilfe angewiesen sind“, so
Kunze.
Auch bei den Sachkosten können die Einrichtungen der Hamburger Suchthilfe die
Preissteigerungen nicht aus eigener Kraft auffangen. Steigende Kosten für Mieten, Energie,
Versicherungen, IT, Fahrzeuge und weitere Betriebsausgaben führen bereits heute zu
erheblichen Belastungen in den Haushalten der Träger und Einrichtungen.
Weiterer massiver Personal- und Leistungsabbau
Die HLS warnt den Hamburger Senat eindrücklich davor, die Finanzierung der Hamburger
Suchthilfe lediglich nominal fortzuschreiben. Denn was auf dem Papier wie eine unveränderte
Förderung aussieht, bedeutet angesichts steigender Kosten einen weiteren Abbau der derzeit
noch bestehenden Angebote der Suchthilfe. Erste Träger müssen bereits jetzt aufgrund des
Spardrucks konkret Angebote abwickeln. Die Einrichtung Malteser Nordlicht, die seit 30
Jahren Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen versorgt, muss aufgrund der komplett
gestrichenen Zuwendungsmittel bereits zum 31. Oktober 2026 schließen.
„Die Hamburger Politiker:innen müssen ehrlich benennen, was hier passiert: Wenn die
Kosten steigen und die Zuwendung gleich bleibt, ist das eine drastische Kürzung. Und
diese Kürzung wird für Hamburg unmittelbar sichtbare Folgen haben. Sie wird direkt
die Hamburgerinnen und Hamburger treffen – durch noch weniger Personal, noch
weniger Beratung, noch weniger Angebote und noch längere Wartezeiten“, betont
Kunze.
Gerade in einer Großstadt wie Hamburg braucht es eine verlässliche und bedarfsgerechte
Suchthilfe sowie Versorgung von Menschen mit Essstörungen. Abhängigkeitserkrankungen
und psychosomatische Erkrankungen verschwinden nicht, wenn Hilfeangebote finanziell
unter Druck geraten. Im Gegenteil: Nicht oder zu spät behandelte
Abhängigkeitserkrankungen sowie Essstörungen verursachen nur noch höhere
gesundheitliche, soziale und auch volkswirtschaftliche Folgekosten.
„Wer bei der Suchthilfe spart, spart kein Geld. Wenn Menschen nicht rechtzeitig
Unterstützung bekommen, verschieben sich die Probleme in andere Hilfesysteme – in
Krankenhäuser, Wohnungslosenhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe oder Justiz.
Suchthilfe ist deshalb auch immer eine Investition, die hohe Folgekosten verhindert“,
sagt Kunze.
HLS fordert: Zuwendungsanträge nicht nachträglich kürzen
Die HLS fordert den Hamburger Senat und die Hamburgische Bürgerschaft auf, die zum 30.
Juni 2026 eingereichten Zuwendungsanträge nicht nachträglich auf das
Finanzierungsniveau von 2026 zurückzuführen, sondern die tatsächliche
Kostenentwicklung der Jahre 2027 und 2028 angemessen zu berücksichtigen.
Dazu gehören insbesondere:
- die vollständige Berücksichtigung von Tarifsteigerungen,
- die Finanzierung notwendiger Personal- und Personalkostensteigerungen,
- die Anpassung der Sachkosten an die tatsächliche Preisentwicklung,
- die Berücksichtigung gestiegener Miet-, Energie- und Betriebskosten,
- der Erhalt der bestehenden Angebote und ihrer fachlichen Qualität sowie
- eine verlässliche Dynamisierung der Zuwendungen, damit die Suchthilfe nicht jedes
Jahr erneut vor einer realen Kürzung steht.
„Wir fordern, dass die zum 30. Juni 2026 eingereichten Anträge auf Grundlage des
tatsächlichen Bedarfs und der realen Kostenentwicklung bewertet werden. Die
Hamburger Suchthilfe darf nicht nachträglich zum Sparbeitrag des Doppelhaushalts
gemacht werden“, so Kunze.
Die HLS appelliert an den Hamburger Senat und die Hamburger Bürgerschaft, im weiteren
Haushaltsverfahren die notwendigen Korrekturen vorzunehmen und eine zumindest
auskömmliche Finanzierung der Hamburger Suchthilfe und bedarfsgerechte Versorgung der
Hamburgerinnen und Hamburger sicherzustellen.
„Wer die Hamburger Suchthilfe auf dem Stand von 2026 einfriert, obwohl die Kosten
weiter steigen, kürzt sie massiv. Diese Kürzung muss verhindert werden.“
Pressekontakt für Rückfragen:
Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS)
Vorstandsvorsitzende Bianca Kunze, 0176 13068841 oder bianca.kunze@jhj.de
Palette gGmbH für akzeptierende soziale Hilfen
Geschäftsführerin Mandy Dombeck-Herrmann, Tel: 040 / 389 26 91, 0151 / 678 50 995 oder
Mandy.Dombeck-Herrmann@palette-hamburg.de
Waage e.V. | Das Fachzentrum für Essstörungen in Hamburg
Geschäftsführerin Katharina Siehr, Tel 040/4914941 oder info@waage-hh.de




