Am 27. November steht auf der Tagesordnung des Bundesrates mit der Drucksachennummer 643/20 ein Antrag Hessens, der die rechtlichen Grundlagen für Drugchecking-Projekte in Deutschland schaffen will. Wie heute bekannt wurde, steht die rot-grüne Regierung in Hamburg dem positiv gegenüber. Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) begrüßt dies und hofft darauf, dass mittelfristig auch in Hamburg dann Projekte möglich sein werden, die Drogen vom Schwarzmarkt auf ihre Substanzen hin analysieren und den Nutzern individuelle Rückmeldungen dazu geben.

Dazu Cornelia Kost, stellvertretende HLS-Vorsitzende: „Auf dem Schwarzmarkt verfügbare Drogen können von den Konsument*innen bisher nicht individuell auf ihre Qualität hin überprüft werden. Die Wirkstoffkonzentration ist meist unbekannt und Beimischungen und Verunreinigungen, die zu beträchtlichen gesundheitlichen Nebenwirkungen und Schädigungen bis hin zu tödlichen Überdosierungen führen können, bleiben vielfach unerkannt. Wir haben deshalb schon vor der Bürgerschaftswahl in unserem Positionspapier gefordert, die Risiken des Konsums illegalisierter Substanzen auch dadurch zu mindern, dass Drugchecking ermöglicht wird. Dies wurde im Koalitionsvertrag auch aufgegriffen. Der nun vorliegende Vorstoß aus Hessen schafft endlich die Grundlage dafür, dass Drugchecking in Deutschland künftig legal möglich sein kann. In Nachbarländern wie Österreich und der Schweiz ist das schon lange der Fall. Wir freuen uns daher sehr, wenn Hamburg dieser überfälligen Initiative zustimmt und mittelfristig auch hier Drugchecking-Projekte an den Start gehen, um den Gesundheitsschutz für Konsument*innen dadurch entscheidend zu verbessern.“