In der Bürgerschaftssitzung am heutigen 2. September ist mit der Drucksachennummer 22/1111 ein Antrag der CDU-Fraktion auf der Tagesordnung, welcher den Senat auffordert, Drogenscanner in Hamburger Justizvollzugsanstalten einzuführen.
Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) und der Landesverband Hamburger Straffälligenhilfe e.V. sehen das als falschen Ansatz. Dringender erscheint es, dass Suchtkranke im Strafvollzug endlich bessere Behandlungsmöglichkeiten bekommen und vernünftige Erhebungen zur Problemlage durchgeführt werden.

Dazu Cornelia Kost, stellv. Vorsitzende HLS e.V. und Maren Michels, Verband Hamburger Straffälligenhilfe e.V.: „Auch uns ist es ein Anliegen, den Handel mit Betäubungsmitteln in Hamburger Justizvollzugsanstalten einzudämmen. Im Ziel stimmen wir mit dem CDU-Antrag somit überein. Doch aus unserer Sicht sollten die Wurzeln des Problems zuerst angegangen werden: und das Problem heißt Sucht in Haft! In Hamburger Justizvollzugsanstalten gibt es zwar Angebote zur Suchtberatung und auch zur Substitution, aber an vielen anderen Stellen hakt es leider, wenn es darum geht, suchtkranken Inhaftierten wirklich einen dauerhaften Weg aus ihrer Sucht aufzuzeigen. Das Problem beginnt schon damit, dass über die Situation von suchtkranken Inhaftierten in Hamburg keine vernünftigen Daten vorliegen, auf Grundlage derer sich gezielte Strategien entwickeln ließen. Zudem bleiben den betroffenen Inhaftierten derzeit leider immer wieder Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten dadurch verwehrt, dass sie keinen regulären Krankenversicherungsschutz haben.
Wir finden: hier muss angesetzt werden, um das akute Problem von Sucht in Haft wirksam anzugehen und Handel mit Betäubungsmitteln damit auch langfristig nachhaltig zu unterbinden. Hilfe statt Repression muss die Antwort sein.


Zum Thema Sucht und Haft haben die HLS und der Hamburger Landesverband Straffälligenhilfe e.V. auch ein Positionspapier mit einer Bestandsaufnahme sowie 6 zentralen Forderungen entwickelt, was in Bezug auf Sucht und Haft konkret verbessert werden muss. Das Papier kann hier online als PDF abgerufen werden.