Wir dokumentieren die Stellungnahme  „Erfahrungen in der Frühintervention bei jugendlichen Cannabiskonsumenten“ von Nadja Wirth, mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe (DG-SAS).

Darin auch: „Mögliche Auswirkungen des öffentlichen Diskurses über die Lockerung des Cannabisverbotes auf Konsumbeginn und Konsumbereitschaft“ im Rahmen der Einladung zum internen Fachgespräch „Jugendlicher Cannabiskonsum und gesundheitliche Folgen“ der Bundesdrogenbeauftragten Frau Marlene Mortler

Bezogen auf Frühintervention am Beispiel FreD: Was sind die Vorteile des derzeitigen Status quo der Zuordnung von Cannabis zur Anlage I des BtMG?

Menschen mit riskanten Konsummustern zu erreichen, bevor dieses Verhalten einen chronischen Verlauf nimmt, ist ein zentrales Ziel der Suchthilfe und Suchtprävention. Dies gelingt mit FreD (Das Programm FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten, wurde von der LWL-Koordinationsstelle Sucht entwickelt.), denn die Teilnehmer der FreD-Kurse sind durchschnittlich 17,7 Jahre jung.

Die zentralen Vermittlungspartner zum Frühinterventionsprogramm FreD sind derzeit die Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe im Strafverfahren und das Jugendgericht. FreD folgt dem Handlungsgrundsatz „auf eine Auffälligkeit folgt eine Intervention“. Einer der Hebel, um mit Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen über ihr Konsumverhalten ins Gespräch zu kommen, ist demnach der Besitz bzw. die Illegalität von Cannabis (Analog Alkohol, typische Vermittlungsanlässe zu FreD: ein Jugendlicher war stark alkoholisiert in eine Schlägerei verwickelt oder wollte im Supermarkt Alkohol stehlen.). Jugendliche erhalten gemäß § 45 Absatz 2 JGG als erzieherische Maßnahme die Auflage, an einem FreD Kurs teilzunehmen oder alternativ Sozialstunden abzuleisten oder sie kommen ohne Auflage, nachdem sie von der Polizei über Frühinterventionsangebote informiert wurden.

Die Erfahrung besonders im europäischen Projekt „FreD goes net“ legt nahe, dass ein gänzlich freiwilliger Zugang zu Frühinterventionsmaßnahmen nur schwer möglich ist. Irgendeine Art von Druck bzw. Auflage ist hilfreich: strafrechtlich (Polizei/ Justiz), sozial (Eltern, Freundin) oder disziplinarisch (Schule, Ausbildung).

Was sind die Nachteile des Illegalitätsstatus von Cannabis?

Die Illegalität erschwert den Zugang zu Frühinterventionsprogrammen über andere potentielle Vermittlungs-partner wie z.B. Schulen, Eltern, Betriebe, Jugendhilfe, Berufsvorbereitungslehrgänge oder Jugendfreizeithäuser. Gründe:

– Schwierigkeiten im Umgang mit Substanzkonsum sind generell sehr schambesetzt. Dies gilt für Konsumenten selbst als auch für deren Angehörige. Begibt man sich selbst bzw. Angehörige zudem in den Bereich der Illegalität und damit das Risiko von Strafverfolgung, erhöht sich in aller Regel die Tendenz, den Konsum geheim zu halten. Als Folge verlängert sich der Zeitraum, bis Unterstützung angenommen wird und riskante Konsummuster verfestigen sich.

 

– Im europäischen Projekt „FreD goes net“ sollte die Ausweitung der Settings u.a. auf die Schule erprobt werden. In Deutschland war dieser Ansatz schwierig umzusetzen und hat eher im Zusammenhang von Auffälligkeiten mit Alkohol funktioniert. Gründe: Viele Lehrkräfte geben an, dass sie riskantes Cannabis-Konsumverhalten nicht erkennen können. Wenn sie es erkennen, haben sie Sorge, dieses Thema anzusprechen, weil sie negative Konsequenzen für sich selbst und/oder ihre Schüler befürchten. Diese Sorge betrifft einerseits eine mögliche Reaktion der Eltern, z.B. wegen Verleumdung mit einem Anwalt angegangen zu werden. Andererseits sind sie sich bezüglich der Rechtslage unsicher, ob sie die Betreffenden anzeigen müssten – was sie i.d.R. nicht möchten. Daher unternehmen Lehrkräfte meistens gar nichts, wodurch eine frühe Intervention verhindert wird. Ebenso sind Mitschüler gehemmt, Lehrkräfte anzusprechen, wenn sie sich Sorgen um Gleichaltrige machen, die Cannabis konsumieren. Sie wissen i.d.R. nicht, welche Folgen es hat, Erwachsene ins Vertrauen zu ziehen. Dies lässt auch sie eher schweigen, als riskanten Konsum offen anzusprechen.

 

– Immer wieder haben mir FreD-Trainer (besonders aus Bundesländern, die eine repressivere Drogen-politik verfolgen) von enormen „Nebenwirkungen“ der Illegalität berichtet: Jugendliche verlieren ihren Ausbildungsplatz, weil dem Vorgesetzten bekannt wurde, dass der Jugendliche (Wochenend)Konsument von Cannabis ist. Die Illegalität kann damit für Einzelne massive psychosoziale Auswirkungen bergen.

 

Welche Gesetzesänderung in der strafrechtlichen Behandlung von Cannabis könnte den Zugang zu jugendlichen Konsumenten positiv beeinflussen?

Der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch wird straffrei gestellt. Cannabis darf an Minderjährige nicht abgegeben werden, und sie dürfen Cannabis nicht konsumieren, ähnlich der Jugendschutzregelungen bzgl. Alkohol.

Im Gesetzgebungsverfahren müsste geprüft werden, wie Möglichkeiten geschaffen werden können, Minderjährigen Auflagen zu machen, um z.B. an Konsumreflektions-Kursen teilzunehmen. Hilfreich wäre, wenn diese Auflagen bei Verstößen gegen Altersbeschränkungen sowohl bei Cannabis als auch Alkohol Anwendung finden würden.

Eine Altersdifferenzierung im rechtlichen Umgang mit Cannabis würde unterstreichen, dass es besonders für Minderjährige riskant ist, Rauschmittel zu konsumieren. Wenn junge Menschen sich nicht an Altersbeschränkungen halten, wird gesellschaftlich im Sinne einer Schutzmaßnahme eingeschritten – gleichgültig, ob es sich um Tabak, Alkohol, Cannabis oder andere Drogen handelt. Damit geht auch einher, dass Maßnahmen zur Kontrolle des Jugendschutzgesetzes verbessert werden.

Was wären vermutlich die Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung?

– Deutlich weniger junge Erwachsene könnten über die Polizei bzw. Justiz zu Frühinterventionspro-grammen vermittelt werden, zumindest nicht mit einer (drohenden) Auflage. Fachkräfte in den anderen Settings sollten entsprechende Fortbildungen erhalten, um in Gesprächen über (unterschiedliche psychosoziale) Auffälligkeiten Verhaltenssicherheit zu gewinnen. Ebenso sollten Eltern offensiv Unterstützungsangebote gemacht werden, um konstruktiv mit riskantem Konsumverhalten ihrer Kinder umgehen zu können. Dann kann der fehlende „Hebel“ über die Polizei bzw. Justiz mehr als ausgeglichen werden.

 

– Minderjährige, die im Zusammenhang mit Cannabis auffällig werden, könnten – neben anderen Zugangswegen – auch weiterhin über die Polizei zu Frühinterventionsangeboten vermittelt werden.

 

– In Schulen und anderen Settings, in denen sich (junge und ältere) Menschen aufhalten, könnte offen und mit deutlich weniger Angst über Cannabiskonsum gesprochen werden. Ebenso könnten Hinweise zum risikomindernden Konsum von Cannabis verbreitet und damit Gesundheitsschutz betrieben werden. Mit oder ohne Gesetzesänderung besteht Bedarf an Fortbildung für Multiplikatoren, z.B. welche Interventionsketten zum konstruktiven Umgang mit riskantem Konsumverhalten implementiert werden. Aus diesen Settings würden in der Folge vermutlich mehr (junge und erwachsene) Konsumenten zu Frühinterventionsangeboten vermittelt werden.

 

Gespräche über Drogen könnten dann die folgende Botschaft vermitteln: Unterschiedliche Rauschmittel sind für unterschiedliche Persönlichkeiten unterschiedlich riskant. Allen Substanzen gemeinsam ist hingegen, dass jede legale oder illegale Droge umso riskanter ist, je früher der Einstieg geschieht und je höher dosiert und je häufiger konsumiert wird. Diese Risiken sind für alle Drogen und Konsum-muster individuell, aber auf denselben Ebenen durchzudeklinieren:

– mögliche Abhängigkeitsentwicklung,

– psychosoziale Aspekte, z.B. Beziehungsgestaltungen oder Leistungen in Schule, Ausbildung und Beruf,

– Zusammenhang mit seelischen Erkrankungen, die sich mit dieser spezifischen Substanz gegenseitig „befeuern“ können

– und körperliche Schäden.

 

Wovon hängt die Wahl für oder gegen bestimmte Substanzen ab und aus welchen Gründen ändern (junge) Menschen ihr Konsumverhalten?

Der Legalitätsstatus ist eines von mehreren Kriterien, nach denen die Entscheidung für bzw. gegen bestimmte Substanzen fällt:

– Wirkung des Rauschmittels, also die groben Richtungen „Beruhigung“, „Wahrnehmungsveränderung“ und „Leistungssteigerung“: Es werden diejenigen Substanzen gewählt, die am besten zur eigenen Persönlichkeit sowie zu persönlichen Schutz- und Risikofaktoren passen.

– Dauer und Intensität der Wirkung. Tendenz: je psychisch verletzter eine Person, umso potentere Substanzen werden gewählt und umso häufiger wird konsumiert.

– Verfügbarkeit,

– Soziale Komponenten: Für die einen ist die Illegalität einer Substanz eher abschreckend wie z.B. tendenziell für Mädchen und Frauen, für andere liegt genau darin der Reiz wie z.B. für junge Männer, die Identität sowie Gruppenzugehörigkeit daraus ziehen, „Gesetzesbrecher“ zu sein.

– Modeströmungen und aktuelle gesellschaftliche Werte bzw. Forderungen.

 

Typische Begründungen, warum (junge) Menschen ihr Konsumverhalten verändern, sind z.B. Beziehungs-schwierigkeiten mit den Eltern oder in der Partnerschaft; sich vom Gefühl einer (drohenden) Abhängigkeit befreien zu wollen oder Leistungsschwierigkeiten in der Schule oder dem Beruf. Eine höchst untypische Begründung wäre „Angst, noch mal von der Polizei mit Cannabis erwischt zu werden“. Der Schreck der strafrechtlichen Auffälligkeit verblasst i.d.R. und trägt als Grund für eine Konsumveränderung nur selten längerfristig.

Wie reagieren junge Menschen auf die (Diskussion um die) Lockerung des Cannabisverbotes?

Mitunter wird der Eindruck erweckt, (gesundheits-)politische Fragen ließen sich zu 100 Prozent „richtig“ entscheiden – dies ist in aller Regel nicht der Fall und wird auch von jungen Menschen als unstimmig wahrgenommen.

Jedwede Meldung über Drogen, sei es auch eine abschreckende, wirkt als Werbung. Dennoch ist es aus pädagogischer Sicht gut und wichtig, wenn Wirkungen und Risiken über unterschiedliche Substanzen sachlich thematisiert werden. Junge Menschen werden die pro und contra Argumente, die mit diesem Thema – wie mit allen anderen politischen Entscheidungen – verbunden sind, registrieren. Die Diskussion trägt dazu bei, eine eigene Haltung zu dem Thema zu entwickeln oder diese zu überdenken.

Es kann kaum vorausgesagt werden, ob bei einer realisierten Lockerung der Cannabis-Gesetzgebung der Anteil junger Menschen, die Cannabis ausprobieren, steigt, sinkt oder auf demselben Niveau verharrt. Im Jahresbericht der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) ist für acht Länder dargestellt, wie sich das Konsumverhalten der 15- bis 34-Jährigen nach einer Gesetzesänderung zum strafrechtlichen Umgang mit Cannabis verändert. Beispiele: In Italien wurde das Strafmaß erhöht, daraufhin erhöhte sich die Lebenszeitprävalenz um ca. 3%. In Bulgarien wurde das Strafmaß gesenkt, die Prävalenz stieg um ca. 3%. In England wurde das Strafmaß verringert und die Prävalenz sank um ca. 7%. Fazit: „Über diesen Zeitraum von zehn Jahren konnte in den fraglichen Ländern jedoch kein deutlicher Zusammenhang zwischen den gesetzlichen Änderungen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums ermittelt werden“ (EBDD, 2011, S. 53). Das Konsumverhalten von Cannabis ändert sich also sehr wahrscheinlich nicht aufgrund der rechtlichen Behandlung, sondern ist eher von anderen Faktoren abhängig wie z.B. den beruflich-sozialen Chancen der (jungen) Bevölkerung, der Menge des Alkoholkonsums oder Jugendschutzbestimmungen bzgl. Tabak.

 

Um den Umfang einer möglichen Abhängigkeitsentwicklung in der Bevölkerung einschätzen zu können, ist die Lebenszeitprävalenz weniger von Belang, sondern eher die Prävalenz des aktuellen Konsums.

 

Zu diesem Thema ist die Euregio-Studie von Interesse. Hier wurde in drei Regionen im Dreiländereck Niederlande, Belgien und Deutschland verglichen, wie verbreitet Substanzkonsum und psychosoziale Auffälligkeiten sind. Bezogen auf Cannabiskonsum kommt die Studie zu folgendem Ergebnis: „Die Frage „Hast du in den letzten vier Wochen Cannabis konsumiert?“ bejahten in den Niederlanden 12 Prozent der befragten Jugendlichen, in Deutschland fast 18 Prozent und in Belgien noch über 13 Prozent. In den Niederlanden wird also weniger Cannabis konsumiert als in Deutschland oder Belgien, obwohl die Gesetzeslage in den Niederlanden liberaler ist“ (lögd, 2004, S. 48 f).

Zusammenfassung

Es besteht kein deutlicher Zusammenhang zwischen gesetzlichen Änderungen und Prävalenzraten des Cannabiskonsums (EBDD, 2011).

Aus Public Health Perspektive birgt die Lockerung des strafrechtlichen Umgangs mit Cannabis einen kleineren Anteil Risiken und einen größeren Anteil positiver Auswirkungen. Den Risiken sollte durch gezielte Maßnahmen entgegengetreten werden.

 

Risiken: Da die strafrechtliche Grundlage fehlt, würden Volljährige keine Auflage mehr erhalten, an einem Frühinterventionsangebot wie FreD teilzunehmen. Damit würde die Zahl der jungen Erwachsenen sinken, die über die Polizei bzw. die Justiz zu FreD vermittelt wird.

 

Maßnahmen: Die Kontrolle des Jugendschutzgesetzes – bezogen auf Alkohol und nach einer Gesetzesänderung auch auf Cannabis – wird verbessert. Minderjährige, die im Zusammenhang mit Cannabis auffällig werden, sollten die Auflage erhalten, z.B. an einem Konsumreflektions-Kurs wie FreD teilzunehmen. Multiplikatoren werden geschult, um riskanten Konsum erkennen und motivierende Gespräche führen zu können und um Interventionsketten zum Umgang mit riskantem Konsum in ihr Konzept zu integrieren.

 

Positive Auswirkungen: Offene und angstfreie Gespräche über Cannabis werden ermöglicht. Das ist die Grundlage, um (jugendliche und erwachsene) Konsumenten sowie Bezugspersonen zu motivieren, bei riskanten Konsummustern Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 

Voraussichtlich werden über solch einen Weg der Liberalisierung des Cannabiskonsums mehr riskant Konsumierende für Frühinterventionsangebote erreicht als im Rahmen der derzeitigen Gesetzgebung.

Zur Person:

Nadja Wirth, Dipl. Sozialpädagogin, Sozial-/Suchttherapeutin, M.Sc. Public Health; seit 1993 in der Suchthilfe und Suchtprävention tätig, davon zehn Jahre als Leitung des Fachbereichs Sekundärprävention der Krisenhilfe e.V. Bochum (in Echtzeit, Beratungsstelle für synthetische Drogen und Cannabis) und sechs Jahre in der Koordination europäischer Suchtpräventionsprojekte unter der Trägerschaft der LWL-Koordinationsstelle Sucht, darunter „FreD goes net“. Zwischen 2003 und 2014 FreD-Lehrtrainerin in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Seit 2008 Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe – DG-SAS. Seit Juli 2013 Fachberaterin im LWL-Landesjugendamt Westfalen.

Literatur:

Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD): Stand der Drogenproblematik in Europa. Jahresbericht 2011. Luxemburg, 2011

Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd): Risikoverhalten Jugendlicher. Ergebnisse der Befragung in der Euregio Maas-Rhein 2001-2002. Bielefeld, 2004