Auf der Tagesordnung der heutigen Bürgerschaftssitzung steht mit der Drucksache 22/2158 endlich ein Antrag der Koalitionsfraktionen auf der Agenda, der sich mit dem dringlichen Thema Glücksspielsucht und Spielerschutz beschäftigt. Bedauerlicherweise fordert er jedoch lediglich eine Vorbereitung Hamburgs auf die Umsetzung der neuen Regeln des Glücksspielstaatsvertrages.

Die HLS zeigt sich davon enttäuscht und hofft, dass die Politiker*innen sich in naher Zukunft noch einmal intensiver mit dem Thema befassen, um dringend notwendige weiterreichende und innovative Verbesserungen in Sachen Spielerschutz auf den Weg zu bringen.

Glücksspielsucht ist in Deutschland ein präsentes Problem – etwa eine halbe Million Menschen sind nach aktuellen Schätzungen abhängig und ständig vom Drang getrieben, an Automaten, mit Sportwetten sowie anderen Glücksspielen real oder online Geld gewinnen zu wollen. Die wichtige Rolle von möglichst glücksspielsegmentübergreifenden Sperrsystemen für einen effektiven Spielerschutz haben Forschung und Politik mittlerweile erfreulicherweise erkannt. So haben auch die Hamburger Koalitionäre die Idee einer Anbindung an eine bundesweite Sperrdatei bereits im Koalitionsvertrag aufgenommen und greifen sie jetzt aktuell in dem Bürgerschaftsantrag 22/2158 auf.

Sieht man sich das Petitum des Antrages an, so wird allerdings nicht mehr gefordert, als dass die Hansestadt sich auf die ohnehin im neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Vereinbarungen vorbereiten möge und dabei auch zu bedenken, dass Selbstsperren berücksichtigt werden sollten.

Dazu Marita Junker, Mitglied im Vorstand der HLS: „Der heutige Antrag der Koalitionsfraktionen enthält substantiell leider nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit. Das ist schade, denn Hamburg verspielt hier die Chance, mit gutem Beispiel voranzugehen und über die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages hinausgehende Verbesserungen für seine Landesverordnungen zu beschließen. Genau jetzt wäre eigentlich der richtige Zeitpunkt, um zu zeigen, dass man bundesweit Vorbild sein will und sich auch in den Verhandlungen um die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages noch konstruktiv im Sinne des Spielerschutzes einbringen will. Nach wie vor sehen wir zum Beispiel das im Vertrag vorgesehene Verlustlimit von 1000 Euro monatlich kritisch und als zu hoch an. Hier könnte Hamburg sich schon jetzt eine Evaluation dieses Limits nach einem Jahr vornehmen und dies parlamentarisch beschließen. Auch gibt es seit 1. Oktober zwischen den Ländern die Vereinbarung, Online-Glücksspiel nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, obwohl es eigentlich – außer in Schleswig-Holstein – derzeit noch illegal ist. Hier hätte Hamburg ebenfalls im Sinne des Spielerschutzes eine Duftmarke setzen können, indem es an der Strafverfolgung festhält bis der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt. Mindestens eine zeitnahe, öffentlich geförderte Kampagne zur Aufklärung über die besonderen Gefahren von Online-Glücksspiel wäre hier dringend angebracht, um das Spielen in der derzeit entstehenden Grauzone wirkungsvoller zu unterbinden. Die große Suchtgefahr, die von Online-Glücksspielen ausgeht, ist derzeit vor dem Hintergrund der coronabedingten Einschränkungen des sozialen Lebens nochmals erhöht. Wir hätten noch viele weitere Ideen, um den Spielerschutz zu verbessern – auch in Bezug auf Glücksspiel-Werbung, Datenschutz oder Ausdehnung der Sperr-Regularien auf Computerspiele mit Glücksspiel-Elementen. Die Hamburger Koalitionäre wären gut beraten, nur um der Einigung willen die tiefergehende Beschäftigung mit den Auswirkungen nicht zu vernachlässigen, um künftig parlamentarische Initiativen mit wirklichem Mehrwert für den Spielerschutz auf den Weg zu bringen.“