Nach langen Beratungen mit verschiedensten Akteuren aus dem Gesundheitsbereich sowie der Dogen- und Suchthilfe wurden Anfang Oktober 2017 schließlich die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie verschiedene ärztlich-medizinische Empfehlungen und Verordnungen bezüglich der Substitutionsbehandlung in Deutschland geändert.

So gilt künftig beispielsweise, dass Patientinnen und Patienten von den verschiedenen in Deutschland zugelassenen Substitutionsmitteln das Mittel ihrer Wahl verordnet bekommen können, sofern die Mittel von den behandelnden ÄrztInnen jeweils als gleichwertig eingeschätzt werden.

Zudem gibt es künftig die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen – etwa bei Auslandsreisen –  bei stabilen PatientInnen die TakeHome-Verschreibung auf bis zu 30 Tage auszuweiten. Die Psychosoziale Betreuung (PSB) wird in der Neufassung der Behandlungsgrundlagen für SubstitutionspatientInnen jetzt regelhaft empfohlen.

Generell hat sich die Zielsetzung bei der Behandlung im Zuge der Überarbeitungen grundlegend verändert: bisher wurde die schrittweise Wiederherstellung der Betäubungsmittelabstinenz als Ziel in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) genannt, künftig soll hingegen eine Opioidabstinenz angestrebt werden.

Ein Handout mit einer übersichtlichen Zusammenstellung aller wesentlichen Veränderungen und Neuordnungen hat der JES-Bundesverband gemeinsam mit der Deutschen Aidshilfe e.V. zusammengestellt und die Änderungen dabei auch jeweils aus seiner individuellen Sicht kommentiert. Es findet sich hier kostenlos zum Download.